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Landesfrauenrat Hamburg

Rechtsform: Verein, gegründet 1949

Der Landesfrauenrat Hamburg e.V. repräsentiert über 300.000 Hamburgerinnen...

...und bildet damit Hamburgs größte ehrenamtliche und einflussreichste Frauenlobby. Unser gemeinsames Ziel ist es, Artikel 3 des Grundgesetzes und damit die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen durchzusetzen.

Unsere bedeutsamsten Etappen:

  • 1916 gründeten Frauen den „Stadtbund Hamburgischer Frauenvereine“, um Frauen politisch zu interessieren und für die Wahrung ihrer Rechte einzustehen.
  • 1933 löste sich der Stadtbund aufgrund der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten selbst auf.
  • 1949 wurde die „Arbeitsgemeinschaft Hamburger Frauenorganisationen“ ins Leben gerufen.
  • 1987 erfolgte die Umbenennung zum Landesfrauenrat Hamburg e.V..

Tätigkeitsbereiche:

Die dem LFR angehörigen Frauenorganisationen engagieren sich in Kirche, Bildung, Partei, Sport, Gewerkschaft, Kultur, Berufs-, Interessen- und Wohlfahrtsverbänden. Damit kann der LFR Einfluss auf politische, soziale und kulturelle Entscheidungen nehmen und den rund 939.131 Frauen, die in Hamburg leben (Quelle: Statistikamt Nord, Stand: 31.12.2018), in den unterschiedlichsten Lebensbereichen geschlossen und tatkräftig zur Seite stehen. Um unsere Ziele auch auf überregionaler Ebene durchsetzen und uns gegenseitig unterstützen zu können, stehen wir zudem in einem engen Austausch mit den Landesfrauenräten weiterer Bundesländer.

Unsere Ziele:

Gemeinsames Ziel aller Mitgliederverbände ist die Verwirklichung von Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes. Darin ist die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen verankert.

Auch Artikel 3 Absatz 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg gebietet die Gleichstellung von Frauen und Männern. Insbesondere müssen alle staatlichen Akteurinnen und Akteure in Hamburg darauf hinwirken, dass Frauen und Männer in kollegialen öffentlich-rechtlichen Beschluss- und Beratungsorganen gleichberechtigt vertreten sein.

Bis heute ist das Gender Mainstreaming in Hamburgs Politikstrategie nicht verpflichtend. Dabei wurde es bereits 1998 verbindlich für Deutschland und damit auch für die Bundesländer.

Der Landesfrauenrat Hamburg e.V. fordert diese Strategie als politische Strategie des Hamburger Senats für alle Politikbereiche. Darüber hinaus werden ein Lebenslagenbericht für Frauen in Hamburg und eine konsequente Weiterentwicklung und Umsetzung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms gefordert.

Quelle: Landesfrauenrat Hamburg

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Anbieteradresse
Landesfrauenrat Hamburg e.V.
Grindelallee 43
20146 Hamburg-Rotherbaum
Tel: 040 / 4226070
Fax: 040 / 4226080
www.landesfrauenrat-hamburg.de/
info@landesfrauenrat-hamburg.de
Anbieternummer: 4239