Die Landeszentrale für politische Bildung präsentiert die von
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Träger, die auf staatliche Initiative gegründet bzw. im Wesentlichen aus Haushaltsmitteln fest finanziert werden, aber keine Anstalten des öffentlichen Rechts sind, sondern eine private Rechtsform haben wie etwa Verein oder GmbH. Beispiele sind kommunale Volkshochschulen in der Rechtsform eines Vereins.